Unterbringung und Aufenthaltserlaubnis

UNTERBRINGUNG UND AUFENTHALTSERLAUBNIS

Die Barenboim-Said Akademie bietet eine begrenzte Anzahl von Wohnungen für Studierende im Bachelor of Music-Studiengang oder im Preparatory Program. Die Wohnungen befinden sich im Berliner Bezirk Mitte, in unmittelbarer Nähe zum Campus der Barenboim-Said Akademie.

Die Studentenwohnungen sind Wohngemeinschaften (WGs), wobei sich zwei Studierende eine Wohnung teilen. Die Wohnungen bestehen aus zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer, Bad und Küche, und sind vollständig möbliert (inklusive Küchengeräte).

 

Anrecht auf eine Studentenwohnung

Alle Studierende des Preparatory Program sowie alle Bachelor of Music Studierenden in den ersten beiden Studienjahren haben ein Anrecht auf Unterbringung in Studentenwohngemeinschaften. Master of Music und Artist Diploma Studierende haben kein Anrecht auf einen Wohnplatz; es wird erwartet, dass sie selbst eine Wohnung für ihren Studienaufenthalt in Berlin finden.

Studierende des Bachelor of Music und des Preparatory Program, die es vorziehen, privat zu wohnen, müssen die Akademie vor ihrer Einschreibung darüber informieren. Alle Studierenden im Bachelor of Music-Studiengang und im Preparatory Program, die privat wohnen, anstatt die Studentenwohnungen in Anspruch zu nehmen, erhalten ein zusätzliches Stipendium von 200 Euro pro Monat.

 

Private Unterkunft
Alle Master of Music und Artist Diploma Studierende und diejenigen, die nicht in Studentenwohnungen untergebracht werden möchten, sollten so früh wie möglich mit ihrer Wohnungssuche beginnen. 

Berlin ist eine sehr beliebte Stadt, und bezahlbarer Wohnraum ist immer schwerer zu finden. Ein nützliches Portal bei der Suche nach einem WG-Zimmer in Berlin ist WG-Gesucht.

Hier finden Sie einige hilfreiche Anmerkungen zur Wohnungssuche in Berlin. 
 

Anmeldung

Studierende, die zum ersten Mal nach Berlin ziehen oder innerhalb Berlins umziehen, sind nach deutschem Recht verpflichtet, sich mit ihrer Adresse bei der Stadt Berlin anzumelden. Dies ist nur nach Terminvereinbarung über die Website der Stadt Berlin möglich. Studierende müssen dies innerhalb von 14 Tagen nach Bezug ihrer neuen Wohnung tun. Informationen zur Terminvereinbarung und Anmeldung bei der Stadt finden Sie hier.

 

Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel)

Wenn Sie kein Bürger eines EU-Staates sind, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen. Ein Visum erlaubt Ihnen, in Deutschland einzureisen; eine Aufenthaltsgenehmigung erlaubt Ihnen, zu bleiben. Die Akademie wird Ihnen bei der Beantragung ihrer Aufenthaltsgenehmigung behilflich sein.

Ruhestunden und Ruhestörung

Studierende sind gehalten, die stadtweit geltenden Ruhestunden einzuhalten. Ebenso wird erwartet, dass sie die Wünsche ihrer Wohnungsgenossen und Nachbarn respektieren, was Lärm angeht. Gesetzliche Ruhezeiten in Berlin sind wie folgt:

  • Montag – Samstag: 22 bis 6 Uhr
  • Sonntags: 0 bis 24 Uhr